Hähnchenmastbetrieb in Amelhausen
BImSch-Gutachten
Herzlich Willkommen
auf der Homepage der Bürgerinitiative gegen die Errichtung einer Hähnchenmastanlage in Amelhausen mit derzeit 39990 beantragten Plätzen.
Wie alles begann…-
Anfang Oktober 2010 machten Gerüchte über den geplanten Bau eines Hähnchenmaststalls in unmittelbarer Nachbarschaft die Runde. Wir haben einfach mal nachgefragt und die Gerüchte wurden zur Gewissheit. Ein Stall mit 84460 Plätzen war bereits Mitte September beantragt worden!
Die Fakten:
- Mitte September 2010 wird ein Stall (zwei Gebäude) mit 84460 Plätzen beantragt.
- Anfang Oktober erfahren wir von dem Vorhaben
- Bei einem gemeinsamen Treffen am 27. Oktober auf Gut Moorbeck haben wir um die Prüfung eines anderen Standorts, ca. 700 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt, gebeten. Außerdem erhielten wir auf diesem Treffen die Auskunft, dass Filter zu teuer seien. 280 m Abstand zur Wohnbebauung würden reichen, um eine Gefährdung der drei nächsten Nachbarn auszuschließen.
- Im Dezember kündigt der Landkreis zusätzliche Auflagen für den Bau großer Ställe an. Insbesondere für Ställe, die weniger als 500 m von der Wohnbebauung entfernt sind. (Siehe NWZ vom 11.12.2010- „Erst Gutachten, dann Stallbauten“)
- Kurz darauf wirft der Vorsitzende des Kreislandvolks unserem Landrat Herrn Eger ganz uneigennützig Bauverhinderung vor und kündigt an, juristische Schritte zu prüfen. (Siehe NWZ vom 06.01.2011- „Das grenzt an Bauverhinderung“)
- Am 10. März 2011 wird ein neuer Antrag gestellt: Das zweite Vorhaben mit jetzt nur noch 39990 Plätzen wird, da unter 40.000, als kleines Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geführt. Vorteil für den Antragssteller: Keine Öffentlichkeitsbeteiligung, kein Erörterungstermin und ein kürzeres Genehmigungsverfahren. Wenn der erste Stall dann genehmigt ist, wird der zweite Stall beantragt. Auch nicht-öffentlich, versteht sich!
- Am 1. April (Nein, kein Scherz!) fällt scheinbar jemandem auf, dass mit den derzeit beantragten 120.000 Plätzen kein kleines Genehmigungsverfahren möglich ist. Der erste Antrag für den 84.000er Stall wird zurückgezogen.
- Erst am 14. April erfahren wir auf telefonische Nachfrage von dem neuen Antrag. Wann hätten wir davon erfahren, wenn wir nicht nachgefragt hätten? Wohl erst mit Beginn der Bauarbeiten!
- Nun geht alles ganz schnell: Am 19. April erhalten wir eine schriftliche Aufforderung vom Bauordnungsamt, Einwände gegen das Vorhaben innerhalb von 3 Wochen geltend zu machen. Auf Anfrage erfahre ich, dass andere Nachbarn dieses Recht natürlich auch haben- wenn sie zuvor schriftlich um Beteiligung bitten. Vor lauter Unwissenheit hätten wir glatt unsere Einspruchsfrist verschlafen!
- Bei Einblick in die Antragsunterlagen stellen wir enttäuscht fest, dass gar kein Filter vorgesehen ist. Wäre es nicht einfacher und vor allem billiger, ihn gleich mit ein zuplanen? Es wird doch laut Landkreis ohnehin ein Filter zur Auflage gemacht, oder?
Tatsächlich liegen uns bis heute keine schriftlichen Hinweise vor, die diese mündliche Auskunft untermauern.
Wir erinnern uns aber an die Aussage des Antragstellers vom letzten Oktober, dass Filter zu teuer sind. Sind nun die Filter seither im Preis gefallen oder ist der Wert der Nachbarn derart gestiegen?
Warum wir dagegen sind:
„Während arbeitsmedizinisch bekannt ist, dass die in Intensivtierstallungen auftretenden Bioaerosole, wie luftgetragene Keime, Pilze, Stäube oder Endotoxine, zu Atemwegs- und allergischen Erkrankungen bei den Arbeitern führen können, ist trotz anhaltender Diskussionen wenig über gesundheitliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft bekannt.“
Quelle: Hoopmann, M., O. Hehl, F. Neisel: Teilprojekt B „AABEL – Atemwegserkrankungen und Allergien bei Einschulungskindern in einer ländlichen Region“ (Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, Hannover 2004)
Da in Hähnchenmastanlagen der Größenordnung von 40000 Plätzen im Interesse der Tiergesundheit ein fortlaufender Luftaustausch erfolgt, liegt also die Schlussfolgerung nah, dass Schadstoffe, die sich im Stall befinden, auch im Nahbereich um den Stall zu finden sind.
Keine der bislang vorliegenden Untersuchungen schließt gesundheitliche Gefährdungen insbesondere für Anwohner mit gesundheitlichen Vorbelastungen und geschwächtem Immunsystem aus!
Laut Antrag ist vorgesehen, die Abluft über einen 12 m hohen Abluftschacht unbehandelt abzuführen. Dieser Schacht hat einen Abstand von ca. 280m zu den drei nächstgelegenen Wohnbebauungen.
Fünf weitere Wohnbebauungen liegen im Umkreis von 500m um den Stall.
Der Abstand zur Bushaltestelle und zur Zufahrt für die drei Wohnbebauungen am Trift beträgt 50 m in Hauptwindrichtung.
Täglich werden also die Schulkinder der Abluft unmittelbar ausgesetzt.
Nach Einsicht der eingereichten Antragsunterlagen müssen wir außerdem davon ausgehen, dass im Falle der erteilten Genehmigung sehr zeitnah ein zweiter Stall mit 39990 Plätzen folgen wird. Der eingereichte Lageplan zeigt einen Stall, der mit Nummer eins beziffert ist. Ein Weg führt vom Stall in Richtung Ackerfläche, um dort an einem Tor zu enden. Ein Tor zum Acker. Wofür? Und warum trägt der beantragte Stall die Nummer eins?
Schließlich ist zu beobachten, dass Stallneubauten häufig auch eine Biogasanlage nach sich ziehen. Grund dafür ist die Tatsache, dass ein Teil des Festmistes in der Anlage vergoren werden kann. Die Abwärme der Anlage kann wiederum für die Beheizung der Ställe eingesetzt werden. Diese aus unternehmerischer Sicht möglicherweise sinnvolle Entscheidung würde für Amelhausen und Moorbeck erhebliche Folgen nach sich ziehen.
Im Umkreis von 750m um das geplante Vorhaben befinden sich drei Campingplätze und ein Gastronomiebetrieb mit angeschlossenem Hotel.
Als Teil des Naturparks Wildeshauser Geest soll hier laut Bundesnaturschutzgesetz eigentlich ein nachhaltiger Tourismus und eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung ihrer Arten- und Biotopvielfalt angestrebt werden (vgl. § 27 BNatSchG).
Die Gemeinde Großenkneten gehört auf ganzer Fläche diesem Naturpark an. Wir alle müssen uns die Frage stellen, ob die derzeitige Entwicklung den Zielen von nachhaltigem Tourismus und umweltgerechter Landnutzung wirklich förderlich ist!
Das Genehmigungsverfahren:
Ein Antragsverfahren für einen Hähnchenmaststall mit 39990 Plätzen unterliegt dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Demnach hat der Antragsteller anhand eines Immissionsgutachtens nachzuweisen, dass z.B. keine nachteiligen Auswirkungen für benachbarte Anwohner, Wälder und das Grundwasser entstehen. Dieses Gutachten muss von einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden.
Im Fall des beantragten Hähnchenmaststalls haben wir das eingereichte Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen.
Bei der Durchsicht des Gutachtens kam er abschließend zu folgendem Ergebnis:
„Zusammengefasst muss ich feststellen, dass anhand der vorliegenden Unterlagen die zu erwartende Ammoniakimmissionssituation und damit die Gewährleistung des Schutzes des Waldes vor zu hohen Stickstoffeinträgen nicht beurteilt werden kann.“
Nach unserem Kenntnisstand wird derzeit das Immissionsgutachten überarbeitet.
Uwe Behrens, Sprecher der Bürgerinitiative, E-Mail: u-behrens@gmx.de
Presseartikel
NWZ vom 25. 06. 2011 "Bürgerfront gegen Mastbetrieb"
NWZ-Leserbrief vom 29. 06. 2011 "Schlammschlacht gegen die Landwirtschaft"
AbL-Leserbrief vom 29. 06. 2011 zum Thema "Schlammschlacht gegen die Landwirtschaft"
BI-Leserbrief vom 30. 06. 2011 zum Thema "Schlammschlacht gegen die Landwirtschaft"
WZ vom 25. 06. 2011 "Bauernhöfe statt Agrarfabriken"

Vertreter der BI Amelhausen Uwe Behrens und Wilfried Papenhusen mit Bärbel Höhn
am 29. 08. 2011 auf Gut Moorbeck