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Die Entscheidung!

Heute, am 4. November 2013, wurden die Stimmen ausgezählt.

Die Bürger haben entschieden.

3.121 Stimmen gleich 43,63 % waren für den Schlachthof und

4.162 Stimmen gleich 56,37% waren gegen die Ansiedlung.

Damit wurde dem Gemeinderat ganz klar die Richtung für die Ratsentscheidung vorgegeben.

Medienberichte

06. 11. 2013 - Albert Schweitzer-Stiftung - Großschlachthof Ahlhorn verhindert

05. 11. 2013 - Wildeshauser Zeitung - Bürger bereiten Schlachthof das Aus

05. 11. 2013 - NWZ - Gegener feiern mit Champagner

05. 11. 2013 - Weser Kurier - Bürger-Mehrheit gegen Schlachthof-Pläne

05. 11. 2013 - Oldenburger Onlinezeitung - Voting: Aus für Hähnchenschlachthof in Ahlhorn

04. 11. 2013 - NWZplay - Video - Bürgerentscheid: "Mastbetrieb, nein Danke!"

04. 11. 2013 - taz - Ein Schlachthof wird verhindert

04. 11. 2013 - taz - Bürger schlachten Schlachtfabrik

04. 11. 2013 - Neues Deutschland - 120.000 Hähnchen täglich

04. 11. 2013 - NDR - TV-Beitrag - Ahlhorner votieren gegen Schlachthof

04. 11. 2013 - RTL Nord - TV-Beitrag - Bürger stimmen gegen Schlachthof

04. 11. 2013 - RTL Nord - Bürger stimmen gegen Schlachthof

04. 11. 2013 - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Pressemitteilung

04. 11. 2013 - Landesnetzwerk "Bauernhöfe statt Agrarfabriken" - Pressemitteilung

 

Kommentar der Bündnis-MUT-Redaktion.

Sie haben es "vergeigt", Herr Kreienborg.

Sollte wirklich noch ein Restvertrauen und Restmitleid in der Bevölkerung vorhanden gewesen sein, haben Sie auch dieses inzwischen verloren. Für den geplanten Schlachthof haben überwiegend die industriellen Tierhalter und ihre Sympathisanten mit den politischen Gefolgsleute gestimmt. Die Gründe für diese eindeutige Entscheidung durch die Wähler liegen mit Sicherheit auch in Ihrem persönlichen Verhalten. Hier ein paar Beispiele:

  • Sie vernebelten Ihre tatsächlichen Absichten bei den Schlachtzahlen. Mit welchen Schlachtzahlen planten Sie wirklich?
  • Sie wiesen auf Gewerbesteuerzahlungen für Ihren geplanten Ahlhorner Schlachthof hin. Zahlen haben Sie nicht vorgegt. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, also der Gewinn. Steuerliche Abschreibungen auf das neue Betriebsgebäude und auf die Maschinen können den Gewinn so reduzieren, dass eine Gewerbesteuer nicht anfällt.
  • Bereits seit dem 31. 08. 2011 gibt es die Kreienkamp Hähnchenschlachterei Verwaltungs-GmbH, Lether Gewerbestr. 2, 26197 Ahlhorn. Der Handelsregisterauszug mit Gesellschaftsvertrag vom 24. 05. 2011 kann als PDF-Datei über kontakt@buendnis-mut.de angefordert werden. Welche Gewerbesteuerbeträge zahlen Sie, Herr Kreienborg, denn für dieses Unternehmen?
  • Sie haben den angemeldeten und friedlichen Demonstrationszug der Schlachthofgegner mit Ihrer bezahlten Gegengruppe unangemeldet vorsätzlich gestört und Provokationen zugelassen. Der Vorsitzende des Landesnetzwerkes "Bauernhöfe statt Agrarfabriken" hat eine entsprechende Strafanzeige bei der Staatsanwalt Oldenburg gestellt.
  • Sie haben Wahlkampfplakate "Ja für den Schlachthof" außerhalb geschlossener Ortschaften angebracht. Die Plakatierung war hier von der Genehmigung ausgeschlossen. Sie mussten die Plakate wieder entfernen lassen.


       

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Alles fiese Tricks, um sich Vorteile zu verschaffen.

Dabei hätten Sie, Herr Kreienborg, alle Chancen gehabt. Mit einem Reduzieren der jetzigen Schlachtzahlen und dem Einstieg als höherpreisige Geflügelmanufaktur in den Premiumbereich, zum Beispiel als Neuland-Partner, hätten Sie einen Zukunftsmarkt für sich gewinnen können. Ihr über hundert Jahre altes Unternehmen wäre auch noch für zukünftigen Generationen gesichert gewesen.

Sie mussten sich aber gemeinsam mit den Billigfleischproduzenten "in ein Bett" legen. Eine Geschäftsstrategie ohne Zukunft!

Sie haben es "vergeigt", Herr Kreienborg.

 

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Stimmt! Keine Antwort ist auch eine Antwort!

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Anwalt Brinkus, der eng mit Gewerkschaften und dem "Bündnis für Menschenwürde in der Arbeitswelt" zusammenarbeitet, hält Kreienborgs Angaben, er würde nur 25 Prozent seiner Belegschaft über Personalfirmen rekrutieren, für falsch.