kontakt@buendnis-mut.de

Putenställe in Kirchhatten

26. 03. 2012 - NWZ - Ställe am Kuhlendamm sorgen weiter für Unmut

29. 06. 2011 - NWZ - Protest gegen 10.000 gefiederte Nachbarn

Kostenfestsetzungsbescheid für die Wahrnehmung der demokatischen Rechte

Die Chronik der Entscheidung

Bürgerinitiative Hatten ./. Landkreis Oldenburg

von Alexander Zilz, Dipl.-Landschaftsökologe, E-Mail: zilza@gmx.de

Wir hatten in der vierten Augustwoche einen Termin mit dem Landrat Eger für den 31.08.2011 um 13.30 Uhr vereinbart. Das Treffen fand dann auch wie vereinbart im Kreishaus im Bürozimmer des Landrates am 31.08.2011 um 13.30 Uhr statt. Anwesend waren neun Leute von unserer Anwohner-Initiative (Hilde Zilz, Alexander Zilz, Bernhard Hinrichs, Ehepaar Rudi und Ingrid Schwarzer, Petra Wiese, Peter Jonat, Sigrid Rademann und Hildegard Wiese. Für den Landkreis waren Herr Eger (Landrat), Herr Lohmann (Sachbearbeiter für das Genehmigungsverfahren) und Herr Nieslony (Leiter des Bauordnungsamtes) anwesend.

In dem Gespräch brachten wir nochmals unsere Bedenken gegen die beiden geplanten Putenmastställe am Kuhlendamm vor. Wir haben dabei auf die aus unserer Sicht wichtigen "Knackpunkte" verwiesen. Zum einen, hatte unserer Immissionsgutachter (Knut Haverkamp) festgestellt, dass die Grenzwerte für die Amoniakdeposition für einige Waldbereiche über den zulässigen Grenzwerten liegen. Zum anderen waren und sind wir der Meinung, dass die neu beantragten Ställe zusammen mit der im letzten Jahr errichteten Biogaslage (Entfernung ca. 350 m) und den schon bestehenden Putenställen (Entfernung knapp 500 m) eine räumlich-funktionale Einheit bilden. Es ist geplant, dass die alten Ställe und die nun genehmigten neuen Ställe mit einem gemeinsamen Blockheizkraftwerk, das sein Gas aus der Biogasanlage erhält, mit Heizwärme versorgt werden. Sofern der Komplex als räumlich-funktionale Einheit anzusehen ist, müsste das Genehmigungsverfahren eigentlich nach dem Bundes-Imissionsschutzgesetz durchgeführt werden und nicht als einfache Baugenehmigung.

Im Gespräch mit den Vertretern des Landkreises stellte sich heraus, dass das Immissionsgutachten vom Vorhabenträger zwischenzeitlich überarbeitet und angepasst wurde. Aufgrund der strittigen Punkte erklärte Herr Eger, er wolle die von uns beabsichtigte erneute Prüfung zum Immssionsschutz durch einen externen Gutachter sowie die von uns beabsichtigte Prüfung zur Frage des Genehmigungsrechts vor der Erteilung der Genehmigung abwarten. Er versicherte uns, dass das Verfahren bis dahin ruhen werde. Der Sachbearbeiter Herr Lohmann machte Herrn Eger anschließend darauf aufmerksam, dass man gegenüber dem Vorhabenträger in der Pflicht stehe und nicht mehr lange warten könne. Herr Eger bügelte den Einwand von Herrn Lohman ab und blieb dabei: Die Ergebnisse unserer Prüfung  würden abgewartet und solange würde auch keine Genehmigung erteilt. Ich sagte daraufhin, dass wir mindestens vier Wochen für die beiden Prüfungen benötigen würden. Der Amtsleiter Herr Nieslony entgegnete darauhin, dass wir uns beeilen sollten. Als Genehmigungsbehörde könnten sie keine drei Monate auf unsere Prüfergebnisse warten. Danach sind wir unter Händeschütteln auseinander gegangen.

Der Landkreis Oldenburg hat dann gut eine Woche später am 08.09.2011 die Genehmigung für den Bau der zwei Putenställe am Kuhlendamm erteilt.
Hiervon wurden wir mit Schreiben vom 09.09.2011 in Kenntnis gesetzt. Da das Schreiben an die Einwender  am 09.09.2011 aufgesetzt wurde, konnte es die Adressaten erst nach der am Sonntag den 09.09.11 stattfindenden Kommunalwahl errreichen, also am Montag den 12.09.2011. Insofern hat der Landkreis offensichtlich den aus seiner Sicht günstigsten Moment abgewartet, d.h. möglichst frühzeitige Genehmigung ohne befürchten zu müssen, dass der Wortbruch des Landrates Eger noch vor den Wahlen publik gemacht werden könnte.

Letztendlich hat die erneute Prüfung durch Herrn Haverkamp ergeben, dass die Amoniak-Grenzwerte für Waldflächen nunmehr tatsächlich eingehalten werden (aufgrund höherer Abluftschlote). Die Prüfung durch den Rechtsanwalt Kremer aus Berlin hinsichtlich der genehmigungsrechtlichen Fragen haben wir vorerst gestoppt. Ein Nachbar formuliert derzeit einen Einwand gegen die Genehmigung. Dies ist der letzte Sachstand.