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Neue Stallbauten im Windschatten der Windenergie.

Nach der kürzlich erfolgten Änderung des Baugesetzbuches sind im Außenbereich gewerbliche Tierhaltungsanlagen nur noch dann zulässig, wenn die Anzahl der Tierplätze 1499 Schweine, 29999 Masthühner bzw. 14999 Mastputen nicht übersteigt.
Diese Begrenzung gilt nicht, wenn über einen Bebauungsplan gewerbliche Tierhaltung explizit zugelassen wird.

Da andernorts die Ansiedlung von Großställen immer weiter eingeschränkt wird, dürften die Windparks Döhlen und Bissel nun in den Focus der Agrarindustrie geraten. Es ist zu befürchten, dass hier in Kürze mit weiteren Anträgen für den Bau großer Anlagen zu rechnen ist. Noch sind die neuen Bauleitpläne nicht entgültig beschlossen, aber die
Mehrheitsgruppe bestehend aus CDU und FDP ist entschlossen, sie mit ihrer Einstimmen-Mehrheit im Rat durchzusetzen!"

20. 11. 2013 - Kreiszeitung - Zur Seite bitte hier anklicken

 

20. 11. 2013 - NWZ - Zur Seite bitte hier anklicken