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Bauamt - Filteranlagen - Gesundheitsgefährdung durch große Ställe - Muss nicht sein!

16. 07. 2012

Um die katastrophalen Auswirkungen der Luftkontamination durch ungefilterte Abluft aus Tierhaltungsanlagen zu erkennen, muss man keine aufwendigen Messungen vornehmen. Anhand des massiven Auftretens der Gelb- und Grauflechten ist feststellbar, welche Auswirkungen auf die Luftreinheit ungefilterte Immissionen aus Tierhaltungsanlagen haben.  

 

           

08/2013 Poggenpohlsmoor Landkreis Oldenburg

 

08/2013 Dipl.-Biologe  Dr. Hermann Muhle

 

08/2013 Poggenpohlsmoor Landkreis Oldenburg

 

02/2014 Dötlingen Landkreis Oldenburg rund 1000 Meter von Tierhaltungsanlagen

Tierhaltungsanlagen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz so betrieben werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Als schädliche Umwelteinwirkungen gelten auch Bioaerosole. Dieser Begriff umfasst luftgetragene Ansammlungen von Partikeln, denen Pilze, Bakterien, Viren oder Pollen sowie deren Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte anhaften.

Hohe Konzentrationen wie aus der Landwirtschaft, werden mit der Entstehung und Verschlimmerung von Krankheiten, vor allem von Atemwegserkrankungen und Allergien, in Zusammenhang gebracht.

Auch für Stallanlagen gibt es Filter, die in der Lage sind, einen großen Teil der Schadstoffe aus der Stallabluft zu filtern. Im Wesentlichen gibt es zwei unterschiedliche Systeme: Bio-Filter und Abluftwäscher.

Für die Zulassungen für Filteranlagen gibt es keine Rechtsvorschriften.

Prüfungen erfolgen meistens nach dem Prüfungsrahmen der DLG vom 22. 12. 2005.

Als Beispiel gibt es im Landkreis Vechta nur DLG zertifizierte Filter mit enormen Problemen: Von den 240 Abluftreinigungen im Landkreis Vechta werden jährlich 20% = 48 Anlagen geprüft. Davon sind 26 bei den Messungen im November wegen geringer Ventilation durchgefallen, obwohl bei den Betreibern der Tierhaltungsanlagen dieser „Check up“ eine Woche vorher angekündigt wurde.

Ein weiteres anerkanntes Messbüro nach § 26 ist der TÜV. Als vereidigtes Sachverständigenbüro hat der TÜV Filteranlagen geprüft (z. B. den Hartmann-Filter) und bescheinigt, dass die geforderten Reduktionswerte eingehalten werden.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Abluftreinigungsanlagen Technik und Kosten

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Abluftreingungsanlagen in der Tierhaltung.


Bio-Filter und Abluftwäscher.

Bio-Filter bestehen aus organischem Material, wie z.B. Kompost, Rindenmulch oder Hackschnitzel. Dieses Material wird durch entsprechende Vorbehandlung zum Träger von Mikroorganismen, die, ähnlich wie in einer biologischen Kläranlage, die schädlichen Partikel zersetzen.

Die Abluft wird durch diese Filterschicht geführt und damit gereinigt. Die Firma Hartmann beispielsweise verspricht für ihre Filter eine Verminderung von 85% bei Ammoniak, 90% bei Geruch, 95% bei Gesamtstaub und nahezu 100% bei Pilzen und Keimen!

Diese Filter werden sowohl in der Schweine- als auch in der Geflügelhaltung eingesetzt.

Weitere Informationen über Biofilter finden Sie z.B. direkt unter www.hartmann-biofilter.de


Bei Abluftwäschern wird die Abluft durch eine Filterwand geführt, die permanent mit schwefelsäurehaltigem Waschwasser gespült wird. Auf diese Weise wird der Großteil der Stäube und des Ammoniaks aus der Abluft gefiltert.

Ein solcher Filter wird z.B. von der Firma Big Dutchman angeboten und ist laut Hersteller in der Lage, bis zu 85% des Ammoniaks und 89% des Gesamtstaubs aus der Stallluft heraus zu waschen.

Die Firma Big Dutchmann stellt Abluftreinigungssysteme her, die DLG geprüft sind.

Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Oldenburg versteckt sich gerne hinter der Ausrede, dass die Abluftreinigungssysteme nur für die Kurzmast zugelassen sind. Hier die Aussage der Herstellerfirma an eine befreundete Initiative:


Gesendet: Mo. 16.07.2012 14:03
An: mailto:wolfgang.weuster@freenet.de [wolfgang.weuster@freenet.de]
Betreff: Informationen zur Abluftreinigung in der Broiler-Langmast

Sehr geehrter Herr Weuster,

auf Ihre Anfrage zum Einsatz des MagixX-B in der Broiler-Langmast (bis 42 Masttage) möchte ich Ihnen folgende Stellungnahme mitteilen:

Derzeitig umfasst das DLG Zertifikat die Eignung zur Ammoniak- und Staubminderung für Broilerställe in Kurzmast bis zu 35 Tage. Der Grund für die eingeschränkte Gültigkeit des Zertifikats ist, dass die Durchführung der Zertifizierungsmessungen an einem Stall mit Kurzmast durchgeführt wurde. Die Einschränkung ist von der DLG auferlegt worden, da für die Langmast auch ein Stall mit 42 Tagen Mastdauer gemessen werden muss. Die Einschränkung auf die Kurzmast ist rein formal begründet.

Wir haben einen MagixX-B an einem Stall mit Langmast installiert und dort umfangreiche Messungen durch die LUFA Nord-West durchführen lassen. Es ist zu erkennen, dass der MagixX-B auch ohne technische Änderungen für die Langmast geeignet sein wird. Zur Einsicht der Ergebnisse übersende ich Ihnen gerne die Messberichten (Sommer- und Wintermessung) per Post. Könnten Sie mir dazu ihre Postadresse nennen / zumailen?

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards


Big Dutchman International GmbH
P.O. Box: 11 63
D-49360 Vechta
www.bigdutchman.de

Geschäftsführer: Michael Brinkmann - Bernd Kuhlencord
Amtsgericht Oldenburg HRB 110778 | Sitz der Gesellschaft: Vechta

Weitere Informationen über Abluftwäscher finden Sie z.B. unter www.bigdutchman.de

 

Das nicht nur an Filteranlagen, sondern auch oft an den technischen Sicherheitsausrüstungen gespart wird, kann man dem folgenden Beitrag entnehmen.

Der grausame und nutzlose Tod von vielen Lebewesen.